• Impressum (die dortigen Impressumsangaben gelten auch für diese Kanzlei-Präsenz)

     
    Herr Rechtsanwalt Alexander Funck studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 2002, die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Strafrecht“ erwarb er 2007.

    Seit Oktober 2015 ist er zudem berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

     
    Strafrecht

    Als Fachanwalt für Strafrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Funck fundiert im Bereich des materiellen Strafrechts, u.a. des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, und Wirtschaftsstrafrechts, sowie in Kapital- und Missbrauchsstrafsachen, mit dem Ziel, eine drohende Strafe zu vermeiden oder zu begrenzen. Auch das Strafverfahrensrecht sowie das Strafvollstreckungs- und vollzugsrecht gehören zu den Rechtsfeldern, zu denen er Sie gerne berät. Gleiches gilt für die Einlegung und Begründung von Revisionen und die Nebenklagevertretung. Er betreut seine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten. In geeigneten Fällen übernimmt er auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger.

    Ordnungswidrigkeiten und Unfallregulierung

    Sie hatten einen Unfall im Straßenverkehr und benötigen nun Unterstützung bei der Abwicklung von Sach- oder Personenschäden? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Funck die Schadensabwicklung sowie die damit verbundene Korrespondenz mit den Versicherungen. Ferner beantwortet er Ihnen in einem persönlichen Gespräch Fragen zum Fahrverbot, Führerscheinentzug oder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und verteidigt Sie im Bußgeldverfahren.

    Rechtsanwalt Funck vereinbart bei diversen außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen Festpreise.

    Bitte entnehmen Sie die Details hierzu unter anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis.

     
    Zurück